Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Februar 2025
§1 Geltungsbereich
- Die Olmatic GmbH („Olmatic") bietet eine cloud-basierte Software-as-a-Service-Lösung („Software") für Unternehmen („Kunde/n") zur Stromoptimierung und damit verbundene Services („Services") an.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") regeln die Nutzung der Software sowie die Erbringung der damit verbundenen Services. Die Software und Services können zusätzlichen Angebotsunterlagen oder Vereinbarungen unterliegen, die von Olmatic bereitgestellt werden (zusammen „Vertrag"). Spezifische Services können weiteren individuellen Bedingungen unterliegen, die für das Vertragsverhältnis mit dem Kunden gelten und Bestandteil des Vertrags sind.
- Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Olmatic stimmt Ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§2 Vertragsschluss
- Ein Vertrag über die Nutzung der Software und Services von Olmatic kommt zustande, wenn der Kunde ein von Olmatic erstelltes Angebot in Schrift- oder Textform (z. B. per E-Mail) anfordert und dieses innerhalb der im Angebot genannten Frist in Textform bestätigt oder durch sonstige konkludente Handlungen, wie die Nutzung der Software, erkennbar annimmt.
- Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die im Angebot genannten Leistungsinhalte, Preise und Vertragsbedingungen als verbindliche Grundlage des Vertrags.
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
§3 Vertragsgegenstand
- Vertragsgegenstand ist die Überlassung von Software.
- Olmatic stellt dem Kunden während der Laufzeit dieses Vertrages die Nutzung der Softwareplattform visions zu eigenen Zwecken zur Verfügung.
- visions umfasst mehrere Module, die je nach Vertragsgestaltung zur Verfügung stehen:
- visions core – Transparenz als Handlungsgrundlage
visions core bietet eine umfassende Visualisierung und Überwachung von Energieflüssen, unterstützt durch Markt- und Erzeugungsprognosen sowie die Aggregation zu einem übergreifenden Portfolio.
- visions pulse – Kosteneinsparungen durch KI-Einkaufsoptimierung
visions pulse generiert automatisierte Handlungsempfehlungen für den optimalen Stromeinkauf, berücksichtigt individuell einstellbare Hedging-Strategien und ermöglicht durch eine rollierende Optimierung nachhaltige Einsparungen – ganz ohne zusätzliche Investitionen.
- visions simulator – Simulation und Analyse von Energie-Szenarien
visions simulator ermöglicht detaillierte Simulationen von Energieflüssen, Lastprofilen und Marktpreisentwicklungen, um potenzielle Einsparungen und Optimierungspotenziale vor der Implementierung neuer Strategien zu analysieren.
- visions flex – Steuerung von Assets
visions flex optimiert die Steuerung von Lasten und Speichern durch dynamischen Lastspitzenausgleich, marktpreisbasierte Eigenverbrauchsoptimierung und die intelligente Kombination verschiedener Anwendungen zur Maximierung der Flexibilität.
- visions core – Transparenz als Handlungsgrundlage
- Die von Olmatic bereitgestellte Software ist urheberrechtlich, sowie durch die Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und TRIPS, geschützt. Alle Rechte an der Software, sowie an sonstigen im Rahmen der Vertragsanbahnung und - durchführung überlassenen Daten, stehen ausschließlich Olmatic und seinen jeweiligen Lizenzgebern zu.
- Olmatic räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und auf die Dauer des Nutzungsvertrages beschränkte Nutzungsrecht an der Software ein und erteilt die Erlaubnis, dieses Nutzungsrecht im durch diese Nutzungsbedingungen bestimmten Umfang auszuüben.
- Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Software in jeglicher Art und Weise ganz oder teilweise umzuarbeiten, zu verändern oder von der Software abgeleitete Werke zu schaffen, die ganz oder teilweise auf der Software basieren. Dem Kunden ist es weiter untersagt, die Software rückzuentwickeln, zu übersetzen oder Programmteile aus der Software herauszulösen. Der Kunde ist nicht berechtigt –mit Ausnahme von §§ 69 b) und 69 e) UrhG – die Software zu dekompilieren oder zu disassemblieren, ein Reverse Engineering vorzunehmen oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode abzuleiten. Sofern es dem Kunden aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften gestattet ist, ein Reverse Engineering oder eine Dekompilierung vorzunehmen, um die volle Funktionsfähigkeit oder Interoperabilität mit anderen Softwareprogrammen zu erreichen, ist der Kunde verpflichtet, Olmatic vor Durchführung jeglicher derartigen Maßnahmen über Art und Umfang der beabsichtigten Handlungen zu informieren. Eine Dekompilierung ist im Übrigen nur zulässig, wenn der Kunde ein schutzwürdiges, berechtigtes Interesse an der Vornahme der Handlung nachweisen kann.
- Sofern der Kunde gegen die vorgenannten Bestimmungen verstößt, kann Olmatic keine Gewährleistung für die Ordnungsmäßigkeit der Software geben.
- Die cloudbasierte Software wird auf den Servern von Cloud-Dienstleistern von Olmatic betrieben und wird nicht in die Infrastruktur des Kunden integriert. Die Nutzung der Software umfasst lediglich den Erhalt und das Ablesen von Informationen und keinen Zugriff auf die Software selbst oder deren Steuerung. Es werden in der Regel keine Änderungswünsche des Kunden in Bezug auf die Software, deren Gestaltung oder Funktionsweise umgesetzt.
- Zugriff und Nutzung der durch Olmatic bereitgestellten Software erfolgen über eine Internetverbindung durch die Verwendung eines Internet-Browsers und PWA (Progressive Web Application). Die Software ist über folgende Webseite erreichbar: https://ems.visions-ai.com/
- Olmatic stellt die Software und Services während der Laufzeit des Vertrages zur Verfügung. Der Funktionsumfang der Software und die Beschreibung der Services werden dem Kunden auf der Olmatic-Website oder auf andere Weise (z.B. durch ein individuelles Angebot) zur Verfügung gestellt („Servicebeschreibung").
- Olmatic bietet dem Kunden die Software stets in der aktuellen Version an.
- Während der Durchführung von Updates oder Wartungsarbeiten haftet Olmatic nicht für etwaige Ausfallschäden des Auftraggebers. Die Aktualisierung der Software ist dem Kunden in folgendem Zeitraum zumutbar: • Freitag, 23.59 Uhr – Sonntag, 23.59 Uhr Während des Aktualisierungsvorgangs wird Olmatic von seiner Vertragspflicht aus § 3 Abs. 2 dieser AGB befreit.
§4 Beginn und Laufzeit des Nutzungsverhältnisses
- Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 90 Tagen vor dem Verlängerungsdatum fristgerecht gekündigt wird.
- Eine wirksame Kündigung bedarf stets der Schriftform.
- Die gesetzlichen Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigen Gründen bleiben unberührt.
§5 Vergütung
- Im Gegenzug zu den Leistungen von Olmatic hat der Kunde eine entsprechende Vergütung zu erbringen.
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Vergütung für die Software und alle anwendbaren Services gemäß dem jeweiligen Angebot zu zahlen. Die Abrechnung der Kunden erfolgt in Abhängigkeit der entsprechenden Servicebeschreibung, wie im jeweiligen Angebot angegeben.
- Olmatic hat dem Kunden für den vereinbarten Leistungsumfang eine Rechnung zu stellen, die an diesen per E-Mail an eine durch den Kunden anzugebende Empfängeradresse zu senden ist.
- Der Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Datum des Vertragsbeginns und ist jährlich im Voraus zu leisten. Die Lizenz verlängert sich gem. §4 Abs. 1 automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wird. Die Zahlung für die verlängerte Lizenzperiode ist ebenfalls jährlich im Voraus fällig.
- Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung nicht nach, ist Olmatic berechtigt, die Nutzung der Software teilweise oder vollständig einzuschränken. Dies umfasst insbesondere das temporäre Sperren von Funktionen oder den Zugang zur Software, bis der offene Betrag vollständig beglichen wurde.
- Sollte der Kunde auch nach weiterer Fristsetzung die Zahlung nicht leisten, behält sich Olmatic das Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Nach Vertragsbeendigung hat der Kunde keinen Anspruch auf Wiederherstellung der zuvor gespeicherten Daten, sofern nicht gesetzlich anders geregelt.
- Die Rechnungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung vollständig zu begleichen
- Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
§6 Service Level Agreements (SLAs)
§6.1 Verfügbarkeit der Software
- Der Kunde erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der Software technisch nicht zu realisieren ist. Olmatic bemüht sich jedoch, die Software möglichst konstant verfügbar zu halten und eine Verfügbarkeit von 99% im Jahresmittel zu gewährleisten.
- Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von Olmatic stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung des Dienstes der Software führen und sind kein Bestandteil zur Ermittlung der festgelegten Verfügbarkeit.
- Geplante Wartungsarbeiten, die zur temporären Nichtverfügbarkeit der Software führen können, werden in der Regel außerhalb der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr) durchgeführt.
- Wartungsfenster dürfen nicht länger als 8 Stunden pro Wartungszeitraum andauern. Sollte es zu einer Überschreitung kommen, wird Olmatic den Kunden sofort informieren und ein Eskalationsverfahren einleiten, um den normalen Betrieb so schnell wie möglich wiederherzustellen.
- Olmatic haftet nicht für Störungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Software, sofern diese auf eine Störung der Internetverbindung des Kunden oder einer Störung auf der Risikosphäre des Kunden beruhen.
§6.2 Supportleistungen, Reaktionszeiten und Fehlerbehandlung (Incident Handling)
- Olmatic stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit Supportleistungen zur Verfügung. Der primäre Supportkanal ist das Ticketsystem, über das alle technischen Anfragen und Störungen gemeldet werden müssen. • Supportzeiten: Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr Außerhalb dieser Zeiten wird die Meldung erfasst und am nächsten Werktag bearbeitet. Bei schwerwiegenden Vorfällen, die den operativen Betrieb der Software erheblich beeinträchtigen, kann der Kunde zusätzlich das Service-Team telefonisch kontaktieren.
- Ein Incident (technischer Vorfall) liegt vor, wenn die Software nicht wie vorgesehen funktioniert und dies den normalen Betrieb des Kunden erheblich beeinträchtigt.
- Olmatic verpflichtet sich, gemeldete Incidents in der Software in Abstimmung mit dem Kunden zeitnah zu beheben. Incidents werden in drei Kategorien eingeteilt:
a) Kritische Defekte: Beeinträchtigen den operativen Betrieb der Software erheblich und werden innerhalb von 24 Stunden behoben.
b) Mittlere Defekte: Beeinträchtigen einzelne Funktionen der Software, jedoch nicht den gesamten Betrieb. Die Behebung erfolgt innerhalb von 10 Werktagen.
c) Geringfügige Defekte: Beeinträchtigen die Nutzung der Software nur marginal. Diese Defekte werden in den nächsten regulären Updates berücksichtigt.
Der Kunde ist verpflichtet, Olmatic alle notwendigen Informationen zur Analyse und Behebung der Defekte zur Verfügung zu stellen. Im Falle eines kritischen Defekts verpflichtet sich Olmatic, innerhalb von 2 Stunden nach Eingang der Meldung zu reagieren und Maßnahmen zur Vorfallbehebung einzuleiten. Die Behebung kritischer Vorfälle, die den Betrieb der Software erheblich beeinträchtigen, wird innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen, sofern dies technisch möglich ist. - Der Kunde ist verpflichtet, Olmatic unverzüglich über technische Störungen zu informieren und sämtliche relevanten Informationen zur Fehleranalyse bereitzustellen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung eigener Daten zu treffen und Olmatic bei der Fehleranalyse und -behebung zu unterstützen.
- Für den Fall, dass kritische Defekte nicht innerhalb der vereinbarten Fristen behoben werden, tritt die folgende Eskalationsprozedur in Kraft:
1. Stufe 1 – Initiale Bearbeitung: Olmatic wird innerhalb der festgelegten Fristen tätig. Sollte keine Lösung erreicht werden, wird der Vorfall nach 24 Stunden an den nächsten Vorgesetzten eskaliert.
2. Stufe 2 – Team-Eskalation: Ein Führungsmitglied des Teams übernimmt die Koordination der Fehlerbehebung und informiert den Kunden über den Stand der Maßnahmen.
3. Stufe 3 – Bereichs-Eskalation: Sollte der Vorfall nach 48 Stunden noch nicht gelöst sein, wird der Bereichsleiter von Olmatic eingeschaltet und priorisiert die Bearbeitung. Der Kunde erhält mindestens alle 12 Stunden ein Statusupdate.
4. Stufe 4 – Management-Eskalation: Sollte der Fehler innerhalb von 72 Stunden nicht behoben sein, wir das Management der Olmatic eingeschaltet und sich mit dem Kunden darüber beraten, externe Dienstleister einzuschalten, die die Behebung im Namen von Olmatic durchführen.
§6.3 Übergangsphase (Transition Phase)
- Die ersten 3 Monate nach Vertragsbeginn gelten als Transition Phase (Übergangsphase), in der keine verbindlichen Service Level Agreements (SLAs) gelten. In dieser Phase konzentrieren sich beide Parteien darauf, die betrieblichen Voraussetzungen und die Funktionsfähigkeit der Software zu validieren (Objectives, nicht Agreements). Nach Ablauf der Transition Phase tritt der operative und stabile Status in Kraft, und die vereinbarten SLAs gelten ab diesem Zeitpunkt.
- Die folgenden Meilensteine und Objectives sind während der ersten drei Monate (Transition Phase) zu erreichen:
a) Einrichtung der Umgebung: Vollständige Bereitstellung der Software und Abschluss der Konfiguration innerhalb der ersten 30 Tage.
b) Schulung und Onboarding: Durchführung von Schulungen für die vom Kunden bestimmten Benutzergruppen innerhalb der nächsten 30 Tage.
c) Übergang in den operativen Betrieb: Abschluss der Transition Phase nach drei Monaten und Bestätigung des stabilen Systembetriebs durch beide Parteien.
Sollten diese Meilensteine nicht erreicht werden, haben beide Parteien das Recht, nach einer Nachbesserungsfrist von 30 Tagen den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Die genannten Meilensteine und Objectives können sich um einen angemessenen Zeitraum verlängern, falls Verzögerungen eintreten, die auf Umstände zurückzuführen sind, die nicht im Verantwortungsbereich von Olmatic liegen. Dies schließt unter anderem, aber nicht ausschließlich, Verzögerungen durch den Kunden, höhere Gewalt oder unvorhersehbare technische Hürden ein. In solchen Fällen werden beide Parteien den neuen Zeitplan einvernehmlich festlegen, um die ordnungsgemäße Umsetzung der jeweiligen Phase sicherzustellen. Sollten diese Meilensteine nicht erreicht werden, haben beide Parteien das Recht, nach einer Nachbesserungsfrist von 30 Tagen den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§7 Pflichten des Kunden
- Die folgenden Pflichten sind Hauptpflichten des Kunden und nicht nur als Nebenpflichten oder Obliegenheiten einzustufen.
- Der Kunde ist verpflichtet, während der Übergangsphase gemäß § 6.3 die Funktionalitäten der Software zu prüfen und Olmatic vor Abschluss der Übergangsphase auf mögliche Mängel und sonstige Abweichungen von der Servicebeschreibung in Textform (inklusive E-Mail) hinzuweisen. Der Kunde kann sich nicht auf Mängel und sonstige Abweichungen von der Servicebeschreibung berufen, die bereits in der Übergangsphase bekannt oder vorhanden waren, aber nicht vor Abschluss dieser Phase angezeigt wurden.
- Der Kunde ist verpflichtet, mindestens einen qualifizierten Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter zu benennen, der berechtigt ist, alle notwendigen Entscheidungen, die zur vertragsgemäßen Leistungserbringung (kaufmännisch, administrativ, Sicherheit, Rechnungstellung, etc.) erforderlich sind, zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der Kunde ist verpflichtet, Olmatic jeden Wechsel der Ansprechpartner (einschließlich Stellvertreter) unverzüglich mitzuteilen.
- Der Kunde ist für die in der Software verarbeiteten Inhalte und Daten allein verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, die Software vertragsgemäß und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter zu verletzen. Der Kunde wird Olmatic unverzüglich in Textform (inklusive E-Mail) informieren über:
a) die missbräuchliche Nutzung oder den Verdacht der missbräuchlichen Nutzung der Software und Services;
b) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die Einhaltung des Datenschutzes oder der Datensicherheit, die im Rahmen der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung eintritt;
c) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die von Olmatic erbrachte Leistung, z.B. durch Verlust von Zugangsdaten oder Hackerangriff. - Der Kunde ist verpflichtet, die folgenden technischen Voraussetzungen zu gewährleisten:
a) Die Anbindung an das Internet mit ausreichender Bandbreite und Latenzzeit liegt in der Verantwortung des Kunden
b) Für eine optimale Nutzung der Servicebeschreibung und Funktionen der Software wird der Kunde die neuesten Versionen der folgenden Browsertypen verwenden: Google Chrome, Microsoft Edge oder Mozilla Firefox oder einen anderen von Olmatic mitgeteilten Browser. Funktionale Cookies werden für die Nutzbarkeit der Software benötigt. Werden diese vom Kunden nicht zugelassen, übernimmt Olmatic keine Haftung für hieraus resultierende Einschränkungen.
c) Der Kunde ist dafür verantwortlich, IT-Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Nutzung der Software in seiner eigenen Organisation angemessenen Sicherheitsstandards unterliegt.
d) Die Verwendung von Gemeinschaftskonten, sog. Shared Accounts (z.B. energie@kunde.de), ist untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass seine Nutzer der Software Ihre Zugangsdaten nicht weitergeben. - Zum Zwecke der Datenanbindung bevollmächtigt der Kunde Olmatic als Energie-Service- Anbieter (ESA), die vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bereitgestellte Muster-Einwilligungserklärung des Anschlussnutzers zur Übermittlung von Messprodukten durch den Messstellenbetreiber für Markt- und Messlokationen im Namen des Kunden zu unterzeichnen und die Datenanbindung durchzuführen. Die Datenanbindung erfolgt grundsätzlich ohne zusätzliche Kosten für den Kunden; sollten weitere Kosten entstehen, wird der Kunde vorab um Zustimmung gebeten.
- Der Kunde ist für die fachliche Einrichtung und Administration des Accounts verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob Olmatic den Kunden bei der Einrichtung des Accounts in irgendeiner Form unterstützt. Dies umfasst:
a) die fachliche Einrichtung des Accounts, insbesondere die mögliche Migration von Daten und Konfiguration von Parametern;
b) die technische Anbindung von Schnittstellen auf Kundenseite gemäß der Spezifikation der ein- und ausgehenden Daten, einschließlich der Eingabe von API-Schlüsseln;
c) die Administration des Accounts, insbesondere das Anlegen von Benutzern und Rollen sowie die Vergabe von Zugängen.
§8 Notfallwiederherstellung (Disaster Recovery)
- Olmatic verpflichtet sich, eine Notfallwiederherstellungsstrategie (Disaster Recovery Plan) zu implementieren und regelmäßig zu testen, um die Wiederherstellung von Daten und Diensten im Falle eines katastrophalen Ereignisses zu gewährleisten.
- Olmatic wird dem Kunden auf Anfrage Berichte über die durchgeführten Tests zur Verfügung stellen.
§9 Nutzungsrecht des Kunden, Zugriffsberechtigung
- Der Kunde erhält an der Software ein auf die Laufzeit des vorliegenden Vertrages beschränktes Nutzungsrecht.
- Der Kunde verpflichtet sich, die Software nur vertragsgemäß zu nutzen und sie nicht Dritten zur Nutzung zu überlassen. Soweit der Vertrag dies vorsieht, erstreckt sich das Nutzungsrecht der Kunden auch auf die mit dem Kunden verbundenen Unternehmen im Sinne von § 271 HGB, §§ 15 ff. AktG oder auf verbundene Unternehmen/Holdinggesellschaften/Tochtergesellschaften im Rahmen der jeweils geltenden gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen.
- Um die Software weiterzuentwickeln und zu verbessern, kann Olmatic nicht-personenbezogene oder anonymisierte Daten verarbeiten. Zu diesem Zweck kann Olmatic die in der Software gespeicherten Daten anonymisieren. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Olmatic alle Rechte an solchen nicht-personenbezogenen oder anonymen Daten hält und diese in beliebiger Weise für Entwicklungs-, Diagnose-, Korrektur-, Sicherheits- sowie Marketing- oder andere Zwecke verwenden kann.
- Es erfolgt keine körperliche Überlassung der Software. Die Software bleibt jederzeit auf der Cloud von Olmatic.
- Die Nutzung der Software wird festgelegten Nutzern bzw. Nutzergruppen gestattet, die vom Kunden selbst zu verwalten sind.
- Der Kunden erhält einen initialen Account mit Administratorberechtigung.
§10 Schulung
- Olmatic stellt dem Kunden ein interaktives Walkthrough, sowie eine Dokumentation zur Bedienung der Software zur Verfügung.
- Optional bietet Olmatic dem Kunden weitere, kostenpflichtige Seminare zur Bedienung der Software an.
§11 Mängelansprüche
- Olmatic haftet für Mängel der Vertragsleistungen.
- Ansprüche nach § 536a BGB, insbesondere die verschuldensunabhängige Garantiehaftung und das Selbstvornahmerecht betreffend, sind ausgeschlossen.
- Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Software nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet. Unerhebliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
- Der Kunde ist verpflichtet, Olmatic unverzüglich schriftlich (per Brief oder per E-Mail) von aufgetretenen Mängeln zu unterrichten.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a I Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
- Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadenersatzansprüche handelt, für die Olmatic nach dem Gesetz zwingend haftet.
§12 Haftung
- Olmatic übernimmt weiterhin keine Gewährleistung und Haftung für den Fall, dass die Software andere Produkte und Anwendungen des Zielsystems oder das Zielsystem negativ beeinflussen, sofern dies auf Fehler bei der Konfiguration des Zielsystems oder sonstigen auf dem Zielsystem installierten Produkten und Anwendungen zurückzuführen ist.
- Für den Fall, dass die Software aufgrund von durch Olmatic zu vertretenden Umständen ausfällt, haftet Olmatic nur bis zur Höhe des für die Nutzung der Software zu entrichtenden Entgelts. Olmatic ist zum Nachweis eines geringeren Schadens berechtigt. Die für die Wartung gem. §3 Ziff. 13 erforderliche Ausfallzeit berechtigt nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
- Die Parteien haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Olmatic haftet für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten). Dabei handelt es sich um solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag so wesentlich prägt, als dass deren Verletzung eine Gefährdung der Erreichung des Vertragszwecks darstellt, und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Soweit die Kardinalspflichten fahrlässig verletzt wurden, ist der Schadenersatzanspruch des Kunden begrenzt auf den vertragsypisch vorhersehbaren Schaden.
- Olmatic haftet außerdem gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und für Schäden, die durch die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden entstanden sind.
- Olmatic übernimmt keine Haftung für Probleme, die durch die Integration mit Drittanbieter- Software oder durch die Nutzung von Drittanbieter-Diensten verursacht werden, es sei denn, diese sind Bestandteil des vereinbarten Serviceumfangs. Der Kunde ist verantwortlich für die Kompatibilität von Drittanbietersoftware mit der Software.
- Olmatic haftet nicht für den Verlust von Kundendaten, wenn der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Kundendaten wiederhergestellt werden können. Der Kunde ist allein verantwortlich für die regelmäßige und vollständige Datensicherung und hat diese selbst oder durch Dritte durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.
- Olmatic haftet für Schäden seiner Erfüllungsgehilfen.
§13 Subunternehmer
- Olmatic ist berechtigt, Subunternehmer für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen einzusetzen, muss jedoch sicherstellen, dass diese Subunternehmer die vertraglichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen dieses Vertrags einhalten. Olmatic bleibt für alle Handlungen und Unterlassungen der Subunternehmer verantwortlich und haftet gegenüber dem Kunden.
- Olmatic verpflichtet sich, den Kunden vor dem Einsatz eines Subunternehmers schriftlich über den Namen des Subunternehmers und die Art der von diesem zu erbringende Dienstleistung zu informieren.
- Der Kunde hat das Recht, den Einsatz des vorgeschlagenen Subunternehmers aus wichtigem Grund abzulehnen.
§14 Prüfungsrechte des Kunden
- Der Kunde hat das Recht, regelmäßig Audits zur Überprüfung der IT-Sicherheit und der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durchzuführen. Externe Prüfstellen, die vom Kunden beauftragt werden, müssen im Vorfeld mit Olmatic abgestimmt werden. Die Kosten für diese Prüfungen trägt der Kunde, es sei denn, erhebliche Mängel werden festgestellt. In diesem Fall trägt Olmatic die Kosten der Überprüfung sowie die Kosten für notwendige Korrekturmaßnahmen.
- Die Prüfung erfolgt nach vorheriger Ankündigung mit einer Vorlaufzeit von mindestens 30 Tagen. Olmatic stellt die notwendigen Informationen und Zugänge zur Verfügung, um eine reibungslose Überprüfung zu gewährleisten.
§15 Datenspeicherung, Datenschutz
- Die Parteien sind dazu verpflichtet, zum Schutz personenbezogener Daten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), einzuhalten.
- Der Kunde räumt Olmatic das Recht ein, die zur Erfüllung seiner Vertragspflichten vom Kunden bereitgestellten Daten auf einem von Olmatic verantworteten Server zu verarbeiten und zu speichern und diese für die Datensicherung auf einem Backup-Server (Cloud) zu vervielfältigen, sofern dies zum Zweck der Vertragserfüllung erforderlich ist. Zudem stellt Olmatic sicher, dass zum Schutz dieser Daten ein angemessenes Schutzniveau etabliert ist.
- Im Falle einer Datenschutzverletzung verpflichtet sich Olmatic, den Kunden unverzüglich und spätestens 24 Stunden nach Feststellung der Verletzung zu informieren. Die Benachrichtigung enthält:
a) Eine Beschreibung der Art der Datenschutzverletzung
b) Die betroffenen Kategorien und Anzahl der Datensätze
c) Die voraussichtlichen Folgen der Datenschutzverletzung
d) Die ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Auswirkungen und zur Behebung der Datenschutzverletzung - Olmatic wird darüber hinaus alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den Schaden zu minimieren, und unterstützt den Kunden bei der Einhaltung der Meldefristen gemäß Art. 33 DSGVO sowie bei der Wiederherstellung der betroffenen Daten.
§16 Herausgabe und Löschung von Daten
- Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat Olmatic sämtliche Daten, Unterlagen und Datenträger des Kunden, die Olmatic im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhalten hat, an den Kunden zurückzugeben, indem ihm diese ausgehändigt bzw. zum Download bereitgestellt werden.
- Olmatic hat innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sämtliche gespeicherte Daten des Kunden auf dem eigenen Server vollständig zu löschen.
§17 Geheimhaltung, Vertraulichkeit
- Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen vertraulichen Informationen über die jeweils andere Partei dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen. Liegt keine solche Zustimmung oder Offenlegung vor, sind die bekannt gewordenen Informationen nur zur Durchführung dieses Vertrages zu verwenden.
- Der Kunde ist insbesondere zur Geheimhaltung hinsichtlich aller Inhalte der Software verpflichtet. Der Kunde darf die Zugriffsdaten (Benutzernamen und Passwörter) nicht an Dritte weitergeben.
- Keine vertraulichen Informationen im Sinne des § 17 Abs. 1 dieses Vertrages sind Folgende:
a) Informationen, die der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren
b) Informationen, die allgemein bekannt sind
c) Informationen, die der anderen Partei von einem Dritten offenbart wurden, ohne dass dieser dadurch eine Vertraulichkeitsverpflichtung verletzt hat. - Die Verpflichtungen aus § 17 sind auch auf den Zeitraum nach Beendigung des Vertragsverhältnisses anzuwenden.
§18 Geistiges Eigentum
- Alle Rechte an der Software, einschließlich aller Weiterentwicklungen, Anpassungen oder Verbesserungen, bleiben das alleinige Eigentum von Olmatic. Der Kunde erwirbt keine Rechte an der Software, außer das in diesem Vertrag gewährte Nutzungsrecht.
- Der Kunde behält das Eigentum an allen Daten, die in die Software eingegeben oder durch die Nutzung der Software generiert werden. Olmatic erhält ein eingeschränktes, nicht ausschließliches Recht, diese Daten zu verarbeiten, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.
§19 Gerichtsstand
- Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz von Olmatic. Olmatic ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
- Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
§20 Änderungsvorbehalte
- Olmatic hat das Recht, diese AGB jederzeit zu ändern oder Regelungen für die Nutzung neu eingeführter zusätzlicher Services oder Funktionen der Software oder Services zu ändern. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB werden dem Kunden per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen bekannt gegeben. Die Zustimmung der Kunden zur Änderung der AGB gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem auf die Ankündigung der Änderung folgenden Tag, in Textform (inklusive E-Mail) widerspricht. Die Ankündigung muss auf die Änderung, die Widerspruchsmöglichkeit, die Widerspruchsfrist, das Textformerfordernis und das Ergebnis des Widerspruchs hinweisen.
- Olmatic behält sich das Recht vor, die Software und/oder Services zu ändern, um abweichende Funktionalitäten anzubieten, es sei denn, die Änderungen oder Abweichungen sind für den Kunden nicht zumutbar. Gehen mit der Bereitstellung einer geänderten Version der Software oder einer Änderung der Funktionalität der Software wesentliche Änderungen der von der Software unterstützten Arbeitsabläufe der Kunden und/oder Einschränkungen in der Verwendbarkeit der bisher erzeugten Daten einher, wird Olmatic dies dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens einer solchen Änderung in Textform (inklusive E-Mail) ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform (inklusive E-Mail), so wird die Änderung Vertragsbestandteil. In der Änderungsmitteilung ist auf die Änderung, die Möglichkeit des Widerspruchs, die Widerspruchsfrist, das Textformerfordernis und das Ergebnis des Widerspruchs hinzuweisen.
- Olmatic behält sich darüber hinaus das Recht vor, die Software und/oder die Services zu ändern, um abweichende Funktionalitäten anzubieten,
3.1. soweit dies erforderlich ist, um die von Olmatic angebotenen Services mit dem für diese Services geltenden (Fall-)Recht in Einklang zu bringen, insbesondere wenn sich die Rechtslage ändert;
3.2. soweit Olmatic einer an Olmatic gerichteten gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung nachkommt;
3.3. soweit dies zur Beseitigung von Sicherheitslücken der Software erforderlich ist;
3.4. aufgrund wesentlicher Änderungen der Leistungen oder Vertragsbedingungen von Drittanbietern oder Unterauftragnehmern oder
3.5. soweit dies für den Kunden überwiegend von Vorteil ist. - Olmatic behält sich insbesondere das Recht vor, die Bereitstellung zusätzlicher Funktionalitäten oder Integrationen einzuschränken oder einzustellen, wenn die technischen Partner für diese zusätzlichen Funktionalitäten oder die Anbieter der Partner-Integrationen Ihre Leistungen oder Vertragsbedingungen wesentlich ändern oder einschränken und Olmatic eine weitere Bereitstellung deshalb nicht mehr zuzumuten ist, z. B. weil der Mehraufwand durch Olmatic unverhältnismäßig groß ist. Bei einem jährlichen Vertragszeitraum erhält der Kunde eine angemessene anteilige Rückerstattung der im Voraus gezahlten Gebühren, sofern die zusätzliche Funktionalität oder Integration gesondert in Rechnung gestellt wurde.
- Olmatic ist berechtigt, seine Listenpreise zum Ausgleich von Personalkosten- oder sonstigen Kostensteigerungen jährlich in angemessener Höhe anzupassen. Olmatic wird die Preisanpassungen und den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung dem Kunden in Textform (inklusive E-Mail) mitteilen. Die Preisanpassungen gelten nicht für Zeiträume, für die der Kunde bereits bezahlt hat. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des bisherigen Preises, kann der Kunde dieser Listenpreiserhöhung innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Mitteilung widersprechen. Eine Änderung des Preises aufgrund einer Änderung des Leistungsumfangs gilt nicht als Preisanpassung im Sinne dieser Ziffer 12.5.
- Widerspricht der Kunde einer Änderung im Sinne dieser Ziffer 20 gemäß den jeweiligen Mitteilungspflichten, so wird die vorgeschlagene Änderung nicht wirksam und der Vertrag wird zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. In diesem Fall behält sich Olmatic das Recht vor, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
- Mit Ausnahme der in den Ziffern 20.1 bis 20.5 genannten Änderungen, müssen die Parteien jede Änderung des Vertrags in Textform (inklusive E-Mail) vereinbaren.
§21 Schlussbestimmungen
- Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss abzugeben sind, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Anderweitigen Geschäftsbedingungen von Olmatic, des Kunden oder Dritter wird hier hiermit ausdrücklich widersprochen.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck möglichst nahekommt. Dies gilt auch im Falle einer Vertragslücke.
- Anlagen zum Vertrag sind Bestandteil des Vertrags.